Gefahren- und Absperrbereich

Bei allen GABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich und ein Absperrbereich zu bilden. Dabei sind bezüglich der möglichen Ausbreitung die meteorologischen und topographischen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Absperrbereich dient als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst. Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten:

 

Gefahrenbereich (rot)
kürzester Abstand ca. 50 m

Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung.

  • Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr

 

Absperrbereich (grün)
kürzester Abstand ca.100 m

Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.

  • Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei

 

Auszug aus HLFS, FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz, Februar 2008