Gefahren- und Absperrbereich
Bei allen GABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich und ein Absperrbereich zu bilden. Dabei sind bezüglich der möglichen Ausbreitung die meteorologischen und topographischen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Absperrbereich dient als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst. Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten:
Gefahrenbereich (rot)
kürzester Abstand ca. 50 m
Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung.
- Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr
Absperrbereich (grün)
kürzester Abstand ca.100 m
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
- Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei
Auszug aus HLFS, FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz, Februar 2008